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Seit 2020 werden Produktabbildungen als Attribut geprüft. Ab Februar 2023 ist das Bereitstellen mindestens einer Produktabbildung für den deutschen GDSN-Zielmarkt verpflichtend.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was beim Anlegen und Bereitstellen von Produktabbildungen zu beachten ist und wie Sie ohne umfassende Design-Kenntnisse das Beste aus Ihren Fotografien herausholen und Ihre Handelspartner mit überzeugendem Bildmaterial versorgen.
Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung für das Anlegen einer Primärabbildung für eine Konsumenteneinheit.
Weitere Informationen für die Darstellung von sekundären Produktabbildungen, von Handelseinheitenund des Mobile Ready Hero Images entnehmen Sie bitte der Anwendungsempfehlung
“Produktabbildungen und Media Assets” der GS1 Germany
Der Handel benötigt von Ihnen mindestens eine ganz klassische Produktabbildung, das sogenannte
Primärbild. Lichten Sie Ihr Produkt möglichst in der Vorderansicht ab, das ist die Seite mit der größten
Fläche und mit der Angabe des Produktnamens, die vom Hersteller zum Bewerben des Produktes
genutzt wird. Zudem sollte das gewählte Motiv für Produkte dieser Art typisch und repräsentativ sein.
Ihr Produkt sollte hier möglichst exakt und in einem einwandfreien Zustand fotografiert sein. Optional
können Sie natürlich jedes Produkt um viele weitere Abbildungen ergänzen – wie beispielsweise
andere Perspektiven oder auch Detailansichten.
Je nach Beschaffenheit des Produktes werden diese Perspektiven empfohlen:
| Produkt mit Tiefe (z.B. Karton) |
Flaches Produkt (z. B. Tüte, Blister) |
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| Perspektivische Abbildung mit leichter Aufsicht |
Flache Abbildung komplett von vorne |
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| Vermeiden Sie Schatten und Spiegelungen. |
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| Achten Sie darauf, dass das Produkt nicht gestaucht oder verzerrt ist. |
Der Beschneidungspfad ist eine Kontur, an der entlang Ihr Produkt aus dem Hintergrund ausgeschnitten wird. Sie ermöglicht dem Händler, Ihr Produkt vor jedem beliebigen Hintergrund zu platzieren.
Er wird benötigt, damit ein Layoutprogramm das freigestellte Bild direkt erkennen und verwenden sowie die Bereiche außerhalb des angelegten Pfades ausblenden kann.
Die Angabe eines Beschneidungspfads wird ab August 2022 für den deutschen Zielmarkt geprüft.
Für Bilddateien des Typs “Product image” sollten folgende Parameter erfüllt sein:
An den bereitgestellten Bildern muss ein uneingeschränktes Nutzungsrecht bestehen.
Mit dem Upload wird dem Auftraggeber ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an
den erstellten Bildern eingeräumt, um das abgebildete Produkt offline wie online zu vermarkten.
Einige Handelspartner wünschen zusätzlich Produktabbildungen im Format TIFF.